Schulbeitrag
Da der Staat seiner grundgesetzlichen Verpflichtung zur Unterhaltung der Waldorfschulen (noch) nicht in vollem Umfang nachkommt, entsteht eine Finanzierungslücke, die nur durch Eigenbeiträge der Eltern geschlossen werden kann.
Um sicher zu stellen, dass auch kinderreiche oder weniger vermögende Familien ihre Kinder auf die Waldorfschule schicken können, ist der monatliche Schulbeitrag der Eltern nach dem Einkommen gestaffelt. Eltern mit höherem Einkommen zahlen einen höheren Beitrag als Eltern mit einem niedrigeren Einkommen. Es gibt einen Mindestbeitrag, der nicht unterschritten werden soll. Kann ein Elternhaus diesen Mindestbeitrag nicht aufbringen, so sind besondere Vereinbarungen zu treffen. Die Ermittlung der jeweiligen Höhe des Elternbeitrages erfolgt im vertraulichen Schulvertragsgespräch und berücksichtigt die sozialen Verhältnisse ebenso wie das zur Verfügung stehende Familieneinkommen. Eine schwierige Finanzlage soll grundsätzlich kein Hinderungsgrund für den Besuch des Kindes an unserer Schule sein.
Das Schulvertragsgespräch, das von Eltern geführt wird, bildet den letzten Schritt des Aufnahmeverfahrens. Es wird erst nach der Aufnahmezusage des Kollegiums geführt.