Staatliche Abschlüsse

Hauptschulabschluss
Eine staatliche Hauptschulabschluss-Prüfung wird in unserer Schule nicht abgelegt. In Einzelfällen wird Schülern der 9. oder 10. Klasse geraten, einen Hauptschulabschluss zu beantragen. Dafür werden beim staatlichen Schulamt in Rastatt Arbeiten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch eingereicht. Außerdem fertigt jeder Schüler eine Projektarbeit an und präsentiert diese. Im Anschluss daran findet eine fünfzehnminütige interne mündliche Prüfung über das Projekt statt. Das Jahres-Noten-Zeugnis wird beim staatlichen Schulamt eingereicht dieses bestätigt dann die Gleichwertigkeit des eingereichten Jahres-Noten-Zeugnis mit dem Hauptschulabschluss.
Realschulabschluss
Die Realschulabschlussprüfung wird in der 12. Klasse durchgeführt. Die Prüfung orientiert sich an der staatlichen Prüfungsordnung für Waldorfschulen. Deutsch, Mathematik und Englisch sind die schriftlichen Prüfungsfächer, in denen sich der Schüler auf Wunsch auch mündlich prüfen lassen kann. Neu seit Schuljahr 2007/2008 ist die Fächerübergreifende Kompetenzprüfung. Es handelt sich dabei um eine mündliche Prüfung, die in Schülergruppen (in der Regel drei bis fünf Schüler) abgelegt wird. Inhalt ist ein von den Schülern selbst gewähltes Jahresthema, welches sich auf einen Fächerverbund bezieht (z. B. Migration könnte ein Fächerverbund von Englisch, Ethik, Musik, Erdkunde und Wirtschaftskunde sein).

Der Prüfungsstoff richtet sich im Schriftlichen nach dem Lehrplan der staatlichen Realschulen. In der mündlichen Prüfung können auch waldorf-eigene Unterrichtsinhalte geprüft werden, sofern sie dem Niveau der staatlichen Abschlussklassen der Realschule entsprechen. Geprüft wird von den unterrichtenden Lehrern unserer Schule unter dem Vorsitz von Lehrern einer staatlichen Realschule.
Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
Waldorfschulen haben eine eigene Prüfungsordnung, nach der der Abiturient seine Reifeprüfungsnoten ausschließlich in der 13. Klasse erwirbt. Jeder Schüler wird in 8 Fächern geprüft, in 4 schriftlich, in 4 mündlich; in letzterem in 2 Fächern ”tatsächlich”, was eine 20-minütige Einzelprüfung bedeutet (wahlweise eine davon als Präsentation). Zwei mündliche Fächer gelten als ”Hospitationsfächer”: der Leistungsstand der Klasse kann (neu!) vom Regierungspräsidium überprüft werden, die Notengebung erfolgt alleine durch den Fachlehrer.
Die Details
Schriftlich:
zentrale Baden-Württemberg-Prüfungs-Klausuren. Jeder Schüler muss in den 3 Kernkompetenzfächern Deutsch, Mathematik, und einer Fremdsprache schriftlich geprüft werden. Außerdem wird in einem weiteren Fach ebenfalls schriftlich geprüft. Im Jahr 2012 wird es das Fach Geschichte sein. Da die Differenzierung in Leistungs- und Grundkurse nicht mehr vorgegeben ist, setzt jetzt der Schüler seine Gewichtung, indem er im Januar 2012 festlegt, welche beiden dieser Fächer für seine Endnote 12-fach bzw. welche 8-fach gewertet werden sollen.
Im schriftlichen Bereich muss der Schüler auf insgesamt 200 Punkte kommen, um zu bestehen. Erreicht er diese nicht, kann er sich einer zusätzlichen mündlichen Prüfung unterziehen, um sein Ergebnis möglicherweise zu verbessern.

Mündlich:
Jeder Schüler wird in seiner zweiten Fremdsprache geprüft (Russisch).
Unter den ersten 6 Fächern (4 schriftlich, 2 mündlich) müssen neben Deutsch und Mathematik sowie einer Fremdsprache, die zweite Fremdsprache und eine Gesellschaftswissenschaft (Geschichte, Gemeinschaftskunde, Erdkunde) sein.
Der Schüler wählt außerdem sein zweites tatsächlich geprüftes Fach aus den Bereichen: Bildende Kunst, Biologie, Musik, Geographie und Politik.
Als Hospitationsfächer sind möglich: Biologie, Chemie, Musik, Physik, Religion, Sport. Zwei davon müssen belegt werden.
Unter den 8 Prüfungsfächern muss eine Naturwissenschaft (Physik, Chemie oder Biologie) sein.
Die mündlichen Fächer zählen vierfach, im mündlichen Bereich müssen mindestens 80 Punkte erreicht werden.
Inhalte aus dem Waldorflehrplan können in die mündlichen Prüfungen einbezogen werden, wenn sie dem Niveau staatlicher Lehrinhalte entsprechen.
Mit der bestandenen Prüfung haben Waldorfschüler dieselben Möglichkeiten wie Absolventen anderer gymnasialer Schulen. Sie erwerben die allgemeine Hochschulreife.